Kirchgemeinde Greppen

Die Kirchgemeinden ermöglichen die Seelsorge in den Luzerner Pfarreien. In Zusammenarbeit mit der Landeskirche und den pastoral Verantwortlichen setzen sie sich für eine lebendige Kirche ein.

In der Verfassung der Landeskirche heisst es: «Landeskirche und Kirchgemeinden besorgen die der kirchlichen Tätigkeit dienende öffentliche Verwaltung.» Und im Kirchgemeindegesetz: «Die Kirchgemeinden sorgen in ihrem Gemeindegebiet für die religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken.»

Die Kirchgemeinden regeln zum Beispiel das Dienstverhältnis mit dem Pfarrer oder der Gemeindeleitung und sind zuständig für die Anstellungen kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht, die kirchliche Jugendarbeit und Erwachsenenbildung sowie die Diakonie, und sie unterhalten die Gebäude, die es für das Pfarreileben braucht – von der Kirche bis zum Pfarreizentrum. Anstellungen eines Pfarrers oder einer Gemeindeleitung nehmen die Kirchgemeinden in Absprache mit den kirchlichen Verantwortlichen vor, also dem Bistum.

Mitgestalten, mitentscheiden

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ziehen die Kirchgemeinden Steuern ein, sie verwalten ihr Vermögen und führen eine Verwaltung. Die Kirchenmitglieder können das kirchliche Leben mitgestalten. Einerseits, indem sie ein- oder zweimal jährlich an der Kirchgemeindeversammlung teilnehmen und hier über Wahl- und Sachgeschäfte entscheiden, anderseits, indem sie sich freiwillig oder ehrenamtlich in der Pfarrei einsetzen.

Die Kirchgemeinden werden von teilweise ehrenamtlich tätigen Kirchenrätinnen und -räten geführt, die das Volk alle vier Jahre wählt.

Das duale System der katholische Kirche Schweiz

Aktuelles

Die jeweilige Einladung zur Kirchgemeinde-Versammlung, welche in der Regel gegen Ende November stattfindet, ist unter Veranstaltungen zu finden und wird im Pfarreiblatt publiziert. Die Unterlagen dazu sind unter Geschäftsberichte abgelegt.

Kirchenrat

Der Kirchenrat ist die Exekutive der katholischen Kirchgemeinde Greppen. Die Aufgabe dieses Gremiums besteht darin, die Steuereinnahmen so zu verwalten, dass die Seelsorge in der Pfarrei auf lange Sicht gewährleistet ist, und die pastoralen Bedürfnisse abgedeckt werden können.

Kirchenrat Greppen
Brauchart Michael, Muheim Christian, Bitschnau Martin, Arnold Leo, Omlin Erna

Dem Kirchenrat gehören fünf Mitglieder an. Vier davon werden vom Volk gewählt. Der Pfarrer oder Gemeindeleiter ist von Amtes wegen Mitglied des Rates. Die Wahl des Kirchenrates erfolgt alle vier Jahre an der Urne, wobei das stille Wahlverfahren möglich ist.

Der Kirchenrat trifft sich monatlich zu einer Sitzung zur Behandlung der laufenden Geschäfte.

Kirchenrat Greppen sucht Verstärkung

Infolge Wegzug von Roger Knüsel suchen wir ein Ersatzmitglied für den Kirchenrat. Auskunft erteilt gerne Präsident Leo Arnold, T: 079 202 69 58, oder Kirchmeier Christian Muheim, T: 077 420 16 38.

Interessiert? Dann melden Sie sich doch. Vielen Dank!

Aktuell setzt sich der Kirchenrat Greppen aus folgenden Mitgliedern zusammen (Amtszeit 2022 – 2026):

Präsident (seit 2018)

Leo Arnold, Oberhus-Strasse 2, 6404 Greppen
T: 041 790 30 66, E: leo.arnold@seepfarreien.ch

Vizepräsident / Ressort Jugend (seit 2022)

Martin Bitschnau, Spycherweg 3, 6404 Greppen
N: 041 780 17 35, E: martin.bitschnau@seepfarreien.ch

Pastoralraumleiter (seit 2017)

Michael Brauchart, Rigiblickstrasse 3, 6353 Weggis
T: 041 392 00 91, E: michael.brauchart@seepfarreien.ch

Ressort Bau und Planung (vakant)

vakant

Kirchmeier (seit 2006)

Christian Muheim, Bühlhof 1, 6404 Greppen
T: 041 390 37 50, E: christian@buehlhof.ch

Schreiberin (ohne Stimmrecht; seit 2015)

Erna Omlin, Lohri 11a, 6404 Greppen
T: 041 390 36 56, E: erna.omlin@seepfarreien.ch

Präsidium Gesamtkirchenrat
Greppen – Weggis – Vitznau (ab 24.08.2022)

Barbara Zurmühle-Reinecke, Gotthardstrasse 61, 6353 Weggis
T: 079 473 34 25, E: barbara.zurmuehle@seepfarreien.ch