Kirchgemeinde Vitznau

Die Kirchgemeinden ermöglichen die Seelsorge in den Luzerner Pfarreien. In Zusammenarbeit mit der Landeskirche und den pastoral Verantwortlichen setzen sie sich für eine lebendige Kirche ein.

In der Verfassung der Landeskirche heisst es: «Landeskirche und Kirchgemeinden besorgen die der kirchlichen Tätigkeit dienende öffentliche Verwaltung.» Und im Kirchgemeindegesetz: «Die Kirchgemeinden sorgen in ihrem Gemeindegebiet für die religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken.»

Die Kirchgemeinden regeln zum Beispiel das Dienstverhältnis mit dem Pfarrer oder der Gemeindeleitung und sind zuständig für die Anstellungen kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht, die kirchliche Jugendarbeit und Erwachsenenbildung sowie die Diakonie, und sie unterhalten die Gebäude, die es für das Pfarreileben braucht – von der Kirche bis zum Pfarreizentrum. Anstellungen eines Pfarrers oder einer Gemeindeleitung nehmen die Kirchgemeinden in Absprache mit den kirchlichen Verantwortlichen vor, also dem Bistum.

Mitgestalten, mitentscheiden

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ziehen die Kirchgemeinden Steuern ein, sie verwalten ihr Vermögen und führen eine Verwaltung. Die Kirchenmitglieder können das kirchliche Leben mitgestalten. Einerseits, indem sie ein- oder zweimal jährlich an der Kirchgemeindeversammlung teilnehmen und hier über Wahl- und Sachgeschäfte entscheiden, anderseits, indem sie sich freiwillig oder ehrenamtlich in der Pfarrei einsetzen.

Die Kirchgemeinden werden von teilweise ehrenamtlich tätigen Kirchenrätinnen und -räten geführt, die das Volk alle vier Jahre wählt.

Das duale System der katholische Kirche Schweiz

Aktuelles

Die jeweilige Einladung zur Kirchgemeinde-Versammlung, welche in der Regel gegen Ende November stattfindet, ist unter Veranstaltungen zu finden und wird im Pfarreiblatt publiziert. Die Jahresrechnung wird in sämtliche Haushaltungen versandt. Die vollständigen Unterlagen (Bestandesrechnung, Laufende Rechnung sowie der Bericht der Rechnungskommission) liegen während der gesetzlichen Frist bei der Gemeindekanzlei Vitznau zur Einsichtnahme auf und sind unter Geschäftsberichte abrufbar.

Kirchenrat

Der Kirchenrat ist die Exekutive der katholischen Kirchgemeinde Vitznau.  Die Aufgabe dieses Gremiums besteht darin, die Steuereinnahmen so zu verwalten, dass die Seelsorge in der Pfarrei auf lange Sicht gewährleistet ist, und die pastoralen Bedürfnisse abgedeckt werden können.

Kirchenrat Vitznau
Silvia Küttel, Brigitt Zimmermann, Michael Brauchart, Daniel Glanzmann, Caroline Küttel, Markus Erb

In Vitznau besteht der Kirchenrat aus fünf Mitgliedern. Vier davon werden vom Volk gewählt. Der Pfarrer oder Gemeindeleiter ist von Amtes wegen Mitglied des Kirchenrates. Die Wahl des Kirchenrates erfolgt alle vier Jahre an der Urne, wobei das stille Wahlverfahren möglich ist.

Der Kirchenrat trifft sich monatlich zu einer Sitzung. Der/die Kirchenratsschreiber/Kirchenratsschreiberin nimmt mit beratender Funktion, ohne Stimmrecht, an den Sitzungen teil.

Aktuell setzt sich der Kirchenrat Vitznau aus folgenden Mitgliedern zusammen (Amtszeit 2022 – 2026):

Präsident (seit 2022)

Daniel Glanzmann, Gütschstrasse 2, 6354 Vitznau
T: 079 745 77 00, E: glanzmann.daniel@gmx.ch

Vizepräsidentin / Delegierte Personalkommission (seit 2024)

Silvia Küttel, Oberdorfstrasse 27, 6354 Vitznau
T: 041 397 19 63, E: silvia66kuettel@gmail.com

Kirchmeierin / Delegierte JuSee (seit 2014)

Caroline Küttel-Koster, Gebetschwil 1, 6354 Vitznau
T: 041 397 13 33, E: kuettelkoster@bluewin.ch

Pastoralraumleiter (seit 2017)

Michael Brauchart, Rigiblickstrasse 3, 6353 Weggis
T: 041 392 00 91, E: michael.brauchart@seepfarreien.ch

Kirchenrätin (seit 2019)

Brigitt Zimmermann-Gwerder, Oberschwanden 1, 6354 Vitznau
T: 041 397 10 52, E: brigittzimmermann@bluewin.ch

Schreiber (ohne Stimmrecht; seit 2017)

Markus Erb, Meienrisliweg 10, 6354 Vitznau
T: 041 397 26 53, E: markus.erb@bluemail.ch

Präsidium Gesamtkirchenrat
Greppen – Weggis – Vitznau (ab 24.08.2022)

Barbara Zurmühle-Reinecke, Gotthardstrasse 61, 6353 Weggis
T: 079 473 34 25, E: barbara.zurmuehle@seepfarreien.ch